Richtlinien Saison 2017/2018 – KFV Westmecklenburg
für die Spielklassen der Herren, Alte Herren und Frauen
1. Gültigkeit
Diese Richtlinien (RL) gelten zusätzlich zu den bestehenden Ordnungen des LFV M-V
und des KFV Westmecklenburg.Bei Nichtbeachtung kann ein Strafgeld von bis zu 50,00 €
ausgesprochen werden (§4 Abs. 9.e SpO).
1.1. Alle notwendigen Dokumente für Antragsstellungen und Informationen sind in der stets
aktuellsten Form auf der Homepage des KFV Westmecklenburg zu finden.
2. Spielansetzungen
Alle Spielansetzungen sind ausschließlich dem DFBnet zu entnehmen.Die Vereine sind
verpflichtet,sich dort ständig über den aktuellen Stand der Ansetzungen zu informieren.
Die Spiele sind auf dem angemeldeten und angesetzten Hauptplatz auszutragen.
3. Spielverlegungen und Anstoßzeit-Änderungen
Diese Änderungen sind mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Spieltermin mit
Begründung unter Beifügung der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners aus-
schließlich beim Obmann Spielausschuss,Alfred Huschka, oder bei seiner Verhinderung
beim Ansetzungskoordinator,Uwe Kanter,unter Verwendung des vom Spielauschuß des
KFV Westmecklenburg ausgegebenen Formulars zu beantragen.
Nach Prüfung und Bestätigung wird der neue Spieltermin ins DFBnet gestellt und den
beteiligten Vereinen automatisch über das Mail-System mitgeteilt.
Für die beiden letzten Spieltage erfolgen keine Spielverlegungen bzw. Anstoßzeitände-
rungen,diesbezügliche Anträge sind nicht genehmigungsfähig.
4. Freundschaftsspiel
Freundschaftsspiele dürfen nicht an Pflichtspieltagen und, soweit die beteiligten Vereine
noch Nachholspiele auszutragen haben,auch nicht an Nachholspielterminen ( siehe
Terminplan) durchgeführt werden.
Bei der Durchführung von Freundschaftsspielen haben Pflichtspiele aller Spiel- und
Altersklassen Vorrang.
Freundschaftsspiele sind grundsätzlich 14 Tage vor dem Spieltermin,inAusnahmefällen
jedoch mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Spielbeginn,durch den gastgebenden
Verein ausschließlich beim Obmann Spielausschuss,Alfred Huschka,oder bei seiner
Verhinderung beim Ansetzungskoordinator,Uwe Kanter, unter Verwendung des vom
Spielausschuß des KFV Westmecklenburg ausgegebenen Formulars anzuzeigen.
Die Spieltermine werden dann ins DFBnet gestellt.
Ansetzer und SR-Ansetzer sind auch über einen eventl. Spielausfall unter Angabe des
Grundes zu informieren,in diesem Fall erfolgt eine Absetzung im DFBnet.
Der gastgebene Verein kann Wünsche zur SR-Ansetzung benennen.
Den Schiedsrichtern und Vereinen ist es untersagt,eine Spielleitung ohne Einbeziehung
des zuständigen SR-Ansetzers zu vereinbaren.
Dem Schiedsrichter ist es außerdem untersagt,SR-Anforderungen direkt von den
Vereinen anzunehmen.
5. Internationale Spiele
Internationale Spiele sind genehmigungspflichtig.Ein Antrag hierzu ist rechtzeitig vor
dem Spieltermin über das DFBnet Postfach oder per Post beim Obmann Spielausschuss,
Alfred Huschka,einzureichen.Die Genehmigung wird durch den Spielausschuß des KFV
Westmecklenburg erteilt.Mit einer entsprechenden Bearbeitungszeit ist zu rechnen.
Punkt 4 der RL ist zu beachten.
6. Turniere aller Art ( Feld und Halle )
Diese sind grundsätzlich mit einer Ausschreibung unter Verwendung des vom
Spielausschuß des KFV Westmecklenburg ausgegebenen Formulars mindestens 10 Tage
vor dem Turnier beim Obmann Spielausschuss,Alfred Huschka,einzureichen.
Die Ausschreibung muß mindestens enthalten:
Ort,Zeit,teilnehmende Vereine,Turnierleiter,Spielmodus,Schiedsrichteranforderung beim
zuständigen SR-Ansetzer,Einhaltung der Ordnung und Sicherheit (§12 SpO ) ist
gewährleistet.
Für jede am Turnier teilnehmende Mannschaft ist ein Spielberichtsbogen/Teilnehmerliste
auszufüllen,die nach Turnierende von der Turnierleitung dem für die ausrichtende
Mannschaft zuständigen Staffelleiter zu übersenden ist. (Turnierunterlagen)
Bei Nichtbeachtung vorbenannter Festlegungen kann ein Strafgeld von bis zu 50,00 €
ausgesprochen werden ( §4Abs. 9e SpO ).
7. Elektronischer Spielbericht
Der elektronische Spielbericht ist für alle Spielklassen verbindlich.Die Vereine schaffen
entsprechend der Ankündigungen die erforderlichen Voraussetzungen.Vor Saisonbeginn
ist durch die Vereine unter Spielberechtigungen eine gleichlautende Spielerliste
festzulegen, aus der sie dann die Aufstellungen zum Spiel erstellen.
Sollen weitere Spieler in der Liste aufgenommen werden,können diese ständig
durch die berechtigten Nutzer hinzugefügt werden.
Spieler ,die den Verein während der Saison verlassen haben,sind durch diesen inaktiv
zu setzen.
Bei Ausfall der elektronischen Voraussetzungen ist ein normaler Spielberichtsbogen
( siehe 7.2. ) mit allen notwendigen Angaben ( incl. der Spielminuten für die Torschützen)
auszufüllen und an den Staffelleiter zu senden.Ein nachträgliches Ausfüllen des
Online-Spielberichtes ist nicht zulässig.Dieser wird dann durch den Staffelleiter ins
DFBnet eingepflegt.Die Meldung des Spielergebnisses im DFBnet,bis spätestens 1 Stunde
nach Spielende,obliegt in diesem Fall weiterhin dem gastgebenden Verein.
7.1. Elektronischer Spielbericht ohne Ausdruck
Erfolgt zum Spiel kein Ausdruck des Spielberichts,ist dem SR rechtzeitig vor
Spielbeginn der Zugang zum freigegebenen Spielbericht zur Prüfung und Kontrolle
zu ermöglichen.
7.2. Spielberichtsbögen ( nur Original )
Die Spielberichtsbögen sind an den zuständigen Staffelleiter innerhalb von 24 Stunden
einzusenden.Dazu ist von der gastgebenden Mannschaft ein Freiumschlag mit der
Anschrift des Staffelleiters und einer Briefmarke ( Deutsche Post ) , jedoch ohne
Vereinsabsender,dem Schiedsrichter zu übergeben.
Der Schiedsrichter versieht diesen mit seinem Absender und ist für die unverzügliche
Absendung ( §4 Abs. 7 SpO und §15 SRO beachten ) verantwortlich.
8. Trikotwerbung
Das Antragsformular zur Werbung auf Trikots und Hosen von Spielern ist dem Obmann
Spielausschuß bis zum 21.07.2017 mittels Vordruck zuzusenden.Im Verlauf des Spieljahrs
darf nur mit den Werbepartnern auf den Spielkleidungen der Mannschaften geworben
werden,die durch den Verein angezeigt wurden.Ein entsprechender Vermerk hat am
Spieltag auf dem Spielbericht zu erfolgen.
Ergänzungen oder Änderungen sind dem Staffelleiter unter Verwendung des Vordrucks
unverzüglich mitzuteilen.
Anhand des übersandten Formulars wird durch den Spielausschuß eine Rechnung bzgl.
derTrikotwerbegebühren erstellt und dem Verein zugesandt.
9. Spielkleidung ( Trikot, Hose, Stutzen )
De Spielkleidung ist vor dem Spieljahr über den Vereinsmeldebogen zu benennen und
wird im Anschriftenverzeichnis dokumentiert.Nur damit sind die Heimspiele
durchzuführen.Der Gastgeber und die Gastmannschaft,die eine andersfarbige
Spielkleidung tragen muss,sind für die Einhaltung dieser Festlegungen voll verantwortlich.
Die Regelungen unter Anschriften sind zu beachten.
10.Sportplatz
Es ist der §5 Abs. 6 und 7 SpO zu beachten.Umkleidekabinen müssen gesichert sein und
mit den Sanitäreinrichtungen einer zumutbaren Qualität entsprechen.Für den regelge-
rechten Platzaufbau ist der gastgebene Verein zuständig,auch wenn er nicht Platzeigen-
tümer ist.
Um die Durchführung des Spiels auf einem als Ausweichplatz gemeldetem Kunstrasenplatz
oder einem durch den Schiedsrichter am Tag des Spiels festgelegten Ausweichplatz
( Kunstrasenplatz ) zu gewährleisten,sind die Mannschaften zur Mitführung des dafür
notwendigen Schuhwerks in jedem Fall verpflichtet.
11.Ordnung und Sicherheit
Grundsätzlich gelten die Regelungen zu §12 SpO.
Der gastgebene Verein ist für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im
Zusammenhang mit der Austragung von Fußballspielen auf den von ihm genutzten
Plätzen verantwortlich.
Er hat bei jedem Spiel für die Sicherung der Ersten Hilfe zu sorgen.Zumindest müssen
ein Verbandskasten und eine Krankentrage jederzeit verfügbar sein.
Der gastgebende Verein ist verpflichtet :
a) den ungehinderten Zu- und Abgang der Mannschaften und des SR-Kollektivs zu
sichern
b) Ordner sind in der nach §12 Abs. 4a der SpO vorgeschriebenen Anzahl zu stellen
und müssen durch Ordnerwesten erkennbar sein.Name und Anzahl der Ordner sind
für jedes Spiel in ein Ordnerbuch,das dem Schiedsrichter vor dem Spiel zur Kennt-
nisname vorzulegen und von ihm nach dem Spiel abzuzeichnen ist,einzutragen.
Die Gastmannschaft trägt für die Einhaltung von Sicherheit und Ordnung für ihre
mitgereisten Zuschauer Mitverantwortung.
BeiNichtbeachtung vorbenannter Festlegungen kann ein Strafgeld von bis zu 50,00 €
ausgesprochen ( §4 Abs. 9e SpO ) oder ein Sportgerichtsverfahren beantragt werden.
12.Schlechtwetter
Grundsätzlich ist §5 Abs. 7 SpO zu beachten.
Bei extrem schlechten Witterungsbedingungen ist bis einen Tag vor dem Spieltag durch
den gastgebenden Verein der Obmann Spielausschuss ( Alfred Huschka, im Vertretungsfall
Uwe Kanter ), sowie der Platzeigentümer zu verständigen,um grundsätzlich
24 Stunden vor der Anstoßzeit eine Entscheidung zur Spieldurchführung herbeizuführen.
§5 Abs. 7b SpO (Ausweichplatz) ist unbedingt zu beachten.
Der Obmann Spielausschuss informiert bei einer Spielabsage sofort die Gastmannschaft,
den SR-Ansetzer und den Staffelleiter.Erfolgt diese Maßnahme nicht,kann nur
durch den angesetzten Schiedsrichter am Spieltag eine Entscheidung getroffen werden
(§5 Abs. 7a SpO ).Dazu muß der Schiedsrichter so rechtzeitig von der Heimmannschaft
angefordert werden,daß die Gastmannschaft noch vor der Abreise informiert werden kann.
Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme ( Abreisezeit und Telefonverbindung absprechen )
mit der Gastmannschaft ist erforderlich.Die Fahrkosten und Telefongebühren trägt
der platzbauende Verein.
Bei einer Spielabsage durch den Schiedsrichter ist der Obmann Spielausschuss und der
Staffelleiter durch den gastgebenden Verein in Kenntnis zu setzen ( wer hat abgesetzt ).
Punkt 13 dieser Richtlinie ist zu beachten.
13.Spielausfälle
Alle Spielausfälle werden kurzfristig zum nächstfolgenden Nachholspieltermin laut
Rahmenterminplan angesetzt.
Eine Meldung in das DFBnet ist vorzunehmen.
14.Schiedsrichter
Die Kreisspielklassen werden wie folgt angesetzt :
Pflichtspiele,Freundschaftsspiele,Turniere Feld/Halle der Kreisspielklassen,falls sie
gastgebende Mannschaft sind,durch den SR-Ansetzer des KFV Westmecklenburg.
Es ist den Schiedsrichtern und den Vereinen untersagt,eine Spielleitung ohne Hinzuziehung
des zuständigen SR-Ansetzers zu vereinbaren (Ausnahme: Nichtantreten des angesetzten
Schiedsrichters ).
15.Hallenmeisterschaften
Diese werden für Alte Herren,Frauen und Herren in Abhängigkeit von den Terminen
für eine Hallennutzung durchgeführt.
Dazu ergehen gesonderte Ausschreibungen.
16.Ergebnismeldung
Bei Verwendung des elektronischen Spielberichts erfolgt die Ergebnismeldung
automatisch.
Bei Ausfall des elektronischen Spielberichts sind die Vereine verpflichtet,eine
Ergebnismeldung für alle Spiele vorzunehmen.Diese hat bis spätestens eine Stunde
nach Spielende am Spieltag über das DFBnet:www.dfbnet.org oder App ( DFBnet 1:0 )
durch den platzbauenden Verein zu erfolgen.Hierzu ist es erforderlich ,in der Geschäfts-
stelle des LFV M-V eine Benutzerkennung für den Verein zu beantragen.Mit Übergabe
dieser erhält der Verein eine Anleitung zur Verfahrensweise.
Bei Störungen des DFBnet ist unbedingt der jeweilige Staffelleiter zu informieren.
Bei Nichtbeachtung vorbenannter Festlegungen wird ein Strafgeld in Höhe von 25,00 €
pro Meldepflicht im Erwachsenenbereich ausgesprochen.
17.Freier Eintritt
Freier Eintritt ist Personen,welche sich durch Ausweise des DFB,des NOFV oder des
LFV M.-V. bzw.durch gültigen Schiedsrichterausweis (Spieljahresverwerk ) legitimieren
können,zu gewähren.Dieses gilt für Feld- und Hallenspiele.
18.Finanzen
Für alle Zahlungsbeträge werden durch den KFV Westmecklenburg Rechnungen bzw.
Gebührenbescheide zugesandt.
Die finanziellen Beträge/Gebühren sind dann termingerecht nur auf das Konto des
KFV Westmecklenburg bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
IBAN : DE59 140520001728909933 , BIC : NOLADE21LWL einzuzahlen.
19.Automatische Sperren
Die gelben Karten und gelb/gelb-roten Karten sind in §32 Abs. 1-3 der
Rechts- und Verfahrensordnung des LFV M.-V. geregelt.
20.Feldverweise oder Vorkommnisse
Die diesbezüglichen Verfahren sind in §24 der Rechts- und Verfahrensordnung des
LFV M.-V. Geregelt.
Sobald der Schiedsrichter auf dem Spielberichtsbogen einen Feldverweis oder
ein besonderes Vorkommnis eingetragen und der betreffende Verein diese Eintragung
mit der Unterschrift/Kennung auf dem Spielberichtsbogen zur Kenntnis genommen hat
( §4 Abs. 7 SpO ),kann dieser Verein innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche
Stellungnahme zu dem Vorgang an den zuständigen Staffelleiter senden.
Andernfalls ergeht die Entscheidung ohne Stellungnahme des betroffenen Vereins.
21.Veranstaltungen des KFV Westmecklenburg
Die Teilnahme an den Spieljahreseröffnungen und den anderen Einladungen des
KFV Westmecklenburg sind für die eingeladenen Vereine und Schiedsrichter Pflicht.
In begründeten Ausnahmefällen ist der Einladende unverzüglich zu informieren.
22.Ersatzspielerbänke und Coaching-Zone
Diese sind gemeinsam an einer Seitenlinie (Wechselseite ) aufzustellen bzw.
einzurichten.
Dort dürfen sich nur die Auswechselspieler und Teamoffiziellen ( Trainer,Betreuer,
Funktionäre und das medizinische Personal ) der am Spiel beteiligten Vereine,maximal
15 Personen befinden ( 7 Auswechselspieler und 8 Teamoffizielle,§23 DFB-Durchführungs-
bestimmungen zur DFB-SpO ).Dieser Personenkreis,der sich jederzeit korrekt verhalten
muss,ist durch gleichlautende Eintragungen im elektronischen Spielbericht festgelegt.
Die Coaching-Zone erstreckt sich einen Meter auf jeder Seite über die Breite der
Ersatzspielerbank hinaus und bis einen Meter an die Seitenlinie heran.Sie ist mit
Begrenzungslinien oder anderen Markierungen ( z.B. Kegeln ) zu kennzeichnen und darf
grundsätzlich während des Spiels nicht von den o.g. Personen verlassen werden.
Begibt sich ein Teamoffizieller zu den sich aufwärmenden Wechselspielern ist er
durch ein gleichfarbiges Leibchen/Überziehhemd zu kennzeichnen.
Teamoffizielle dürfen die Coaching-Zone nur verlassen und das Spielfeld betreten
( max. zwei Personen jeder Mannschaft ),wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen
und die Erlaubnis hierzu erteilt hat.
Nur aus der Coaching-Zone heraus kann zu jedem Zeitpunkt des Spiels ausschließlich
eine der berechtigten Personen taktische Anweisungen erteilen.Anschließend hat die
Person jeweils wieder ihren Platz einzunehmen.Vom Schiedsrichter des Feldes verwiesenen
Spielern/Personen ist der Aufenthalt in der Coaching-Zone untersagt.Die am Spiel
beteiligten Vereine und die sie betreffenden Mitglieder haften für deren Fehlverhalten
sportstrafrechtlich.
23.Getränkeausschank
Die am Spiel beteiligten Vereine sind verpflichtet,den Ausschank bzw. Verkauf von
alkoholischen oder anderen Getränken in Gläsern,Flaschen oder Dosen nicht
zuzulassen und das Mitbringen derartiger Getränke durch die Zuschauer zu verhindern.
Vom Verkauf alkoholischer Getränke ( Alkoholgehalt über 5 0/00 ) ist vor und während
des Spiels Abstand zu nehmen.
24.Schriftverkehr
Veröffentlichungen und Bekanntmachungen des KFV Westmecklenburg und seiner
Organe erfolgen im Internetportal ( www.kfv-westmecklenburg.de ).Sie treten mit
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Internetportal in Kraft,sofern kein ander-
weitiger Wirksamkeitszeitpunkt getroffen wurde.
Die Übermittlung von Schriftverkehr erfolgt auf elektronischem Weg ( E-Postfächer ).
Die Vereine sind verpflichtet ,sich vom Inhalt der Veröffentlichungen,Bekanntma-
chungen und des Schriftverkehrs Kenntnis zu verschaffen.
25.Einsatz von A-Junioren in Männermannschaften
Dieser wird in der Jugendordnung §10 sowie in den dazu erlassenen Durchführungs-
bestimmungen geregelt.Aktuelle Informationen müssen aus der Homepage des
LFV M.-V. entnommen werden.
26.Pokalspiele
Die Pokalspiele werden für die Herren und Alte-Herren auf Großfeld ausgetragen.
Für die Frauen finden die Pokalspiele auf Kleinfeld statt.Alle Pokalspiele werden
mit Schiedsrichtern des KFV Westmecklenburg besetzt.
Spielzeit Herren 2 x 45 Minuten
Spielzeit Alte Herren 2 x 40 Minuten
Spielzeit Frauen 2 x 35 Minuten
Die Pokalspiele werden ausgelost und in einem Spiel entschieden.Dabei geht es in den
Spielen bis zur Entscheidung ( Verlängerung,Elf- oder Neunmeterschießen ).
Verlängerung Herren 2 x 15 Minuten
Verlängerung Alte Herren 2 x 10 Minuten
Verlängerung Frauen 2 x 10 Minuten
27.Pokalendspiele
Auf Grund der Voraussetzungen zentral an einem Ort alle drei Endspiele auszutragen
( Platz , Zuschauertribühne , Sozialgebäude , Parkplätze , Sicherheit und Ordnung ,
Sponsorwünsche Lübzer Pils , Siegerzeromonie ),werden alle drei Endspiele in den
nächsten Jahren in Parchim,Stadion am See durchgeführt.
Dennoch können sich Vereine des KFV Westmecklenburg, bei denen Jubiläen anstehen
und die nötigen Vorraussetzungen für die Endspiele vorhanden sind,ein Jahr zu vor bis
einschließlich 30.08. eines Jahres,für das nächste Jahr um die Pokalendspiele beim
Obmann Spielausschuß bewerben.
Diese Bewerbungen werden im Spielausschuß geprüft und nach Besichtigung der
Platzanlagen im Vorstand entschieden.
Für den KFV Westmecklenburg sollen dabei keine Kosten für Platzmiete,Ordnerdienst,
Schiedsrichter und Beköstigung für Schiedsrichter und Offizielle entstehen.
Die Zuschauereinnahmen und die Einnahmen aus dem Verkauf verbleiben beim
gastgebenden Verein zur Abdeckung der Unkosten.
28.Meisterschaft Herren,Alte Herren und Frauen
Die Herren spielen ihre Meisterschaft in einer Oberliga und in weiteren 3 Staffeln
der Kreisliga ihre Meisterschaft und Staffelsieger aus.
Spielzeit 2 x 45 Minuten
Die Alten Herren Ü35 spielen in einer Oberliga auf Großfeld ihren Meister aus.
Alle Spieler müssen einen Spielerpass haben.
Die Spieler müssen das 35.Lebensjahr vollendet haben.
Dabei können im Spieljahr 2017/2018 3 Spieler ab vollendetem 33.Lebensjahr pro Spiel
eingesetzt werden.
Es darf beliebig gewechselt werden.
Der Kader pro Spiel beträgt insgesamt 16 Spieler.Also 11 Spieler + 5 Auswechselspieler.
Spielzeit bleibt bei 2 x 40 Minuten.
Weiterhin gibt es einen Spielbetrieb in zwei Kreisligen auf Kleinfeld.Am Ende der Staffel-
spiele werden die beiden 1. Plätze in Hin- und Rückspiel den Kreisligabesten ausspielen.
Auch hier müssen die Spieler das 35.Lebensjahr vollendet haben.
Dabei können im Spieljahr 2017/2018 2 Spieler ab vollendetem 33.Lebensjahr pro Spiel
eingesetzt werden.
Es darf auch hier beliebig gewechselt werden.
Der Kader pro Spiel beträgt insgesamt 14 Spieler.Also 7 Spieler + 7 Auswechselspieler.
Spielzeit bleibt bei 2 x 35 Minuten.
Die Frauen spielen ihre Meisterschaft in einer Oberligastaffel auf Kleinfeld in 3 Runden aus.
Es kann beliebig gewechselt werden.
Die Spielerinnen müssen das 16.Lebensjahr vollendet haben.
Der Kader pro Spiel kann aus 14 Spieler bestehen.Während eines Spiels dürfen 4
Spielerinnen ausgewechselt werden.Also pro Spiel 7 Spielerinnen + 4 Auswechselspieler.
Spielzeit 2 x 35 Minuten.
29.Auf- und Abstiegsregelung
1. Bermerkung
Im Spieljahr 2017/2018 spielen die Oberliga und die 3 Kreisligen grundsätzlich mit
14 Mannschaften.Ein Aufstiegsverzicht ist in allen Klassen und Staffeln von den
Vereinen dem zuständigen Verbandsorgan ( Obmann Spielausschuss ) bis spätestens
01.06. jeden Jahres verbindlich schriftlich mitzuteilen.Erfolgt die Mitteilung des
Aufstiegsverzichts durch einen Verein,dessen Mannschaft aufstiegsberechtigt wäre,
erst danach,ist eine Entscheidung beim zuständigen Rechtsorgan durch das
zuständige Verbandsorgan zu beantragen.
Die Zuordnung der Auf- und Absteiger zu den drei Kreisligen erfolgt nach territorialen
Gesichtspunkten.
2. Aufstieg - Landesklasse
Der Kreismeister und der 2.Platzierte oder bei dessen Verzicht der dann 3.Platzierte
steigen in die Landesklasse auf.
Aufstieg – Kreisoberliga
Die Staffelsieger der drei Kreisligen steigen in die Kreisoberliga auf.
Verzichtet einer der drei Staffelsieger auf sein Aufstiegsrecht,dann ist jeweils der 2.
bzw. 3.Platzierte der jeweiligen Staffel aufstiegsberechtigt.
3. Abstieg
Im Spieljahr 2017/2018 steigen aus der Kreisoberliga die Mannschaften auf den
Plätzen 14, 13, 12 in die Kreisliga ab.
Erklärt ein Verein,der nicht auf einen Abstiegsplatz steht,bis zum 15.06. des laufenden
Spieljahres,dass er seine Mannschaft zurückzieht,wird der jeweils freiwerdende
Platz im folgenden Spieljahr von einem bisherigen Absteiger aus dieser Staffel
eingenommen.Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs der zurückgezogenen Mannschaft
ist nur in der untersten Spielklasse des KFV Westmecklenburg möglich.Die Anzahl
der Absteiger in dieser Staffel reduziert sich entsprechend.
Beim Eintreten von Ereignissen,die von den Organen des KFV Westmecklenburg
nicht zu beeinflussen sind und bei der Festlegung der Auf- und Abstiegsregelung
nicht berücksichtigt werden konnte,ist der Vorstand berechtigt,Sonderregelungen zu treffen.
Ausgenommen davon sind Mannschaften auf den letzten Tabellenplätzen in ihren Staffeln.
Herzlichen Glückwunsch!
Mit einem 3:1-Auswärtssieg beendet die Frauen-mannschaft des Hagenower SV die Saison in der Kreisoberliga. Mit 48 Punkten aus 16 Spielen holten sie sich souverän den Pokal und die Urkunde für den 1.Platz und den Titel. Das Torverhältnis von 97:8 spricht ebenfalls für sich.
Die Torjägerkanone konnte noch nicht vergeben werden, da die übrigen Mannschaften der 9-er Staffel noch ein bzw. zwei Spiele austragen müssen.
Im nächsten Jahr starten die Frauen des Hagenower SV in der Verbandliga M-V. Der KFV Westmecklenburg wünscht den Frauen und Mannschaftsverantwortlichen viel Spaß und sportliche Erfolge mit vielen Siegen und Toren.
Die Platzierungen nach der Endrunde:
1. Wittenburger SV
2. SV Plate
3. SV Aufbau Parchim
4. Gostorfer SV
5. SV Schwarz-Weiß Gallin
6. Hagenower SV
7. Poeler SV