B-Junioren
Kreisoberliga
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Der SC Parchim beendete die Saison 17/18 ohne Niederlage, der Titel war nie gefährdet. Auch
wurden sie Hallenfutsalmeister. Höhepunkt war sicher das Pokalfinale gehen SV Spornitz/Dütschow, aber auch wurden sie ihrer Favoritenrolle gerecht.Verdient das Trippel
gewonnen.
In dieser Liga zeigte sich ein großes Leistungsgefälle.Zudem verabschiedeten sich während der
Saison 2 Teams(Rodenwalde und Wittenburg) frühzeitig vom Spielbetrieb. Vizemeister wurde der Hagenower SV und Bronze sicherte sich mit Abstand Empor Zarrentin. 4 Teams spielten das
Norwegermodel.
Der erfolgreichste Torschütze kam vom Hagenower SV mit Maximilian Grande 29 Treffer. Der
Fair-Play-Preis geht an Empor Zarrentin.
C-Junioren
Kreisoberliga
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Leider nur mit 5 Mannschaften besetzt, bis vor Ende der Saison blieb es aber spannend, da
Sternberg/Brüel, Cambs/Leezen und Spornitz/Dütschow sich einen spannenenden Titelkampf lieferten. Nur knapp mit 3 Punkten Vorsprung sicherte sich Sternberg /Brüel I den Meistertitel. Und im letzten
Spiel der Saisonfiel die Entscheidung über Silber und Bronze. Vizemeister wurde Cambs/Leezen und Bronze sicherte sich Spornitz/Dütschow. Sternberg/Brüel wurde auch Kreispokalsieger und schaffte somit
das Double. Mit Till Breitling und seinen 35 Treffern stellte Sternberg/Brüel auch den erfolgreichsten Torschützen. Der Fair-Play-Preis geht an SV Spornitz/Dütschow.
C-Junioren
Kreisliga
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Hier muß man besonders einem Team Annerkennung zollen, trotz sportlicher Unterlegenheit und
einigen Schwierigkeiten verbunden hat Polz/Lanz die Saison durchgespielt, was nicht selbstverständlich ist, denn mit 0 Punkten und einem Torverhältnis von 3:543 Toren, die Saion bis zum letzten
Pflichtspiel zu spielen,gebührt Annerkennung. Auch hier hat sich Dömitz/Kaliß sowohl den Titel "Staffellsieger" als auch Kreispokalsieger souverän gesichert. Vor Wittenburg und dem Lübzer SV. Die
Torjägerkanone sicherte sich Tom Schleede 90 Treffer von Dömitz/Kaliß. Der Fair-Play-Preis geht an Polz/Lanz.
Andreas Steinhoff
Staffelleiter B-/C-Junioren
Kreisoberliga
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Bis zum letzten Spieltag der KOL war totale Spannung im Titelkampf gegeben. Von Beginn der
Serie bildeten die drei Erstplatzierten im Wechsel ein
Kopf-an-Kopf-Rennen. Ausdruck dieser Spannung war der Verlauf der
Begnung zwischen Neu Kaliß und Lübz. Ständig änderte sich in den 60
Minuten der Spielstand und somit die Endplatzierung. Dem Lübzer SV genüegte das Unentschieden, um am Ende vor der Mannschaft von SV Rotation Neu Kaliß den 2. Platz zu erreichen. Der Wittenburger SV war auch durch
dieses Resultat Kreismeister.
Durch das Nichtantreten von Cambs-Leezen am letzten Spieltag in Wittenburg war diese
Mannschaft indirekt vom Ausgang der oben genannten Begegnung
abhängig. Drei Spiele mussten durch das Sportgericht entschieden
werden; zweimal durch Nichtantreten, einmal durch
Wechselfehler. In der Fairnesstabelle haben nach Abschluss diese vier Mannschaften 0 Punkte
und sind somit Sieger der Fairplay-Wertung: Rastow, Lübz, Parchim
II und Neustadt-Glewe.
Die Abschlussplatzierung kann in 3 Gruppen eingeteilt werden. Die ersten vier bilden die
Spitzengruppe, die nächsten vie das Mittelfeld. Die letzten vier erreichten insgesammt nicht so viele Punkte wie jeweils einzeln einer der ersten vier.
Insgesammt wurden 961 Tore erzielt. Der Abschluss der Torschützenliste ist wie folgt:
Der Wittenburger SV wurde auch Kreispokalsieger. Dem Aufsteiger in die Landesliga, Lübzer SV, wünsche ich in der Spielserie 2018/19 viel
Erfolg.
Kreisliga
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Die Kreisliga startete mit 11 Mannschaften in den Spielbetrieb. Zu Beginn der Rückrunde
meldete der SV Dabel aus dem Spielbetrieb ab. Von Beginn an
bestimmte die Mannschaft SG Stralendorf/Warsow/Zachun klar das Leistungsniveau der Kreisliga. Diese Spielstärke zeigte sich auch durch den Gewinn der Hallenkreismeisterschaft. Als teilweise Gegnerschaft kann man nur den zweitplatzierten TSV Goldberg nennen. Die nächsten drei, Sukow, Zarrentin und Lübtheen,
erreichten ein positives Punkt- und Torverhältnis und schließen die
obere Tabellenhälfte ab. Die Kreisliga hatte ein großes Leistungsgefälle, was in den Endständen von Vietlübbe, Grabow und besonders bei Eldena/Kummer zum Ausdruck kommt.
Die drei Mannschaften Lübtheen, Eldena/Kummer und Sukow haben in der Playwertung 0 Punkte und
gewinnen damit die Fairplaywertung.
Ergebnis der Torschützenbesten:
Der Mannschaft SG Stralendorf/Warsow/Zachun wünsche ich als Aufsteiger in die
Kreisoberliga viel Erfolg.
Manfred Tober
Staffelleiter
Den Kampf um die Meisterschaft nahmen 25 Mannschaften auf. Gespielt wurde in der Kreisoberliga mit 7
Mannschaften und in 2 Kreisligen, regional aufgeteilt in Staffel Ost und West mit
je 9 Mannschaften. Die Staffelgrößen sind leider nicht zufrieden
stellend, zu mal sich eine Mannschaft während der Saison abgemeldet hat.
Es nahm zum ersten Mal eine reine Mädchen-Mannschaft den Spielbetrieb auf und wurde überlegen,
ohne eine Niederlage, Staffelsieger in der
Ost-Staffel. Ebenso beherrschte der Wittenburger SV die West Staffel und kam
ohne Punktverlust zum Staffelsieg. Um den Kreismeistertitel entwickelte sich
ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der SG ZaWaStr und dem Lübzer SV. Mit nur
einer Niederlage hatte die SG ZaWaStr das bessere Ende für sich und errang den Meistertitel. Den 3. Platz belegte mit einigen Abstand der SC Parchim.
Abschlusstabellen
Kreisoberliga
Spiele Tore
Punkte
1. SG ZaWaStr
18 168 : 20
51
2. Lübzer SV
18 120 : 49
46
3. SC Parchim
18 75 : 76
26
4. SV Plate
18 45 : 75
22
5. SpVgg Cambs-Leezen
18 39 : 86 13
6. SG Sternberg/Brüel
18 39 : 104 13
7. SG 03 Lulu/Grabow
18 28 : 104 11
Kreisliga Ost
1. Lübzer SV III
16 102 : 43
44
2. SG Einheit Crivitz
16 126 : 47 36
3. SG Sternberg/Brüel
16 115 : 53 31
4. SC Parchim
16 72 : 50
30
5. SV Plate II
16 60 : 54
25
6. SV Fortschritt Neustadt Glewe
16 55 : 62 19
7. Lübzer SV II
16 48 : 85
15
8. Plauer FC
16 36 : 110
8
9. SV Spornitz/Dütschow
16 19 : 129 0
Kreisliga West
1. Wittenburger SV
14 127 : 18 42
2. SG Aufbau Boizenburg
14 140 : 20 36
3. SV Schwarz-Weiß Gallin
14 90 : 44 27
4. SG WaStrZa
14 50 : 36
24
5. Rodenwalder SV
14 76 : 64 21
6. SG Aufbau Boizenburg II
14 21 : 89 9
7. BSG Empor Grabow
14 15 : 178 6
8. Hagenower SV
14 31 : 101
3
Die Torschützenliste sieht wie folgt aus:
Kreisoberliga Malte Burmeister SG ZaWaStr
47 Tore
Pepe Diesner SG ZaWaStr 46 Tore
Fiete Max Schug SG ZaWaStr 35 Tore
Kreisliga Ost Yannick Behm
SG Sternberg/Brüel 63 Tore
Nele Meyer Lübzer SV III 49 Tore
Vigo Fernandez SV Plate II 38 Tore
Kreisliga West Tino Bank
SV SW Gallin 53 Tore
Fin Jonas Wittenburger SV 45 Tore
Rouven Hopf SG Aufbau Boizenburg 42 Tore
Norbert Schult
Staffelleiter F-Junioren
Richtlinien Saison 2017/2018 – KFV Westmecklenburg
für den Nachwuchsbereich
1. Gültigkeit
Diese Richtlinien (RL) gelten zusätzlich zu den bestehenden Ordnungen des LFV M-V
und des KFV Westmecklenburg.Bei Nichtbeachtung kann ein Strafgeld von bis zu
50,00 € ausgesprochen werden (§4 Abs. 9.e SpO).
1.1. Alle notwendigen Dokumente für Antragsstellungen und Informationen sind in der stets
aktuellsten Form auf der Homepage des KFV Westmecklenburg zu finden.
2. Spielansetzungen
Die Spieldurchführung der Oberliga und der Kreisliga der B-,C-,D-,E-und F-Junioren
erfolgt auf der Grundlage aller bestätigten Ordnungen des LFV M.-V. ,des KFV West-
mecklenburg und dieser Richtlinie.Allein maßgeblich und bindend sind die aktuellen
DFBnet-Ansetzungen.Die Vereine sind verpflichtet,sich ständig über den aktuellen Stand
der Ansetzungen im DFBnet zu informieren.
Zentraler Jugendansetzer für den Nachwuchsbereich ist Sportfreund Alfred Huschka.
3. Spielverlegungen und Anstoßzeit-Änderungen
Diese Änderungen sind mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Spieltermin mit
Begründung unter Beifügung der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners beim
Zentralen Jugendansetzer unter Verwendung des vom KFV Westmecklenburg
ausgegebenen Formulars zu beantragen.
Nach Prüfung und Bestätigung wird der neue Spieltermin durch den Zentralen Ansetzer
ins DFBnet gestellt und den beteiligten Vereinen automatisch über das Mail-System
mitgeteilt.
Für die beiden letzten Spieltage erfolgen keine Spielverlegungen bzw. Anstoßzeitänderun-
gen,diesbezügliche Anträge sind nicht genehmigungsfähig.
Sollten aus spielorganisatorischen Gründen Spielverlegungen unbedingt notwendig
werden,ist der Jugendausschuss ermächtigt,für solche Fälle – außer bei Spielen bei denen
es um Auf- oder Abstieg geht – Sonderregelungen zu treffen.
4. Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele dürfen nicht an Pflichtspieltagen und,soweit die beteiligten Vereine
noch Nachholspiele auszutragen haben,auch nicht an Nachholspielterminen ( siehe
Terminplan) durchgeführt werden.
Bei der Durchführung von Freundschaftsspielen haben Pflichtspiele aller Spiel- und
Altersklassen Vorrang.
Freundschaftsspiele sind grundsätzlich 14 Tage vor dem Spieltermin,inAusnahmefällen
jedoch mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Spielbeginn,durch den gastgebenden
Verein beim Zentralen Jugendansetzer und SR-Ansetzer nur unter Verwendung
des vom Spielausschuß des KFV Westmecklenburg ausgegebenen Anmeldeformulars
anzuzeigen.Die Spiele werden dann durch den Zentralen Jugendansetzer in das
DFBnet gestellt.Ansetzer und SR-Ansetzer sind auch über einen evtl. Spielausfall unter
Angabe des Grundes zu informieren,in diesem Fall erfolgt eine Absetzung im DFBnet.
Der gastgebene Verein kann Wünsche zur SR-Ansetzung benennen.
Den Schiedsrichtern und Vereinen ist es untersagt,eine Spielleitung ohne Einbeziehung
des zuständigen SR-Ansetzers zu vereinbaren.
Dem Schiedsrichter ist es außerdem untersagt,SR-Anforderungen direkt von den
Vereinen anzunehmen.
In Freundschaftsspielen zwischen A-Junioren und Herrenmannschaften dürfen keine
B-Junioren zum Einsatz kommen.
5. Internationale Spiele
Internationale Spiele sind genehmigungspflichtig.Ein Antrag hierzu ist rechtzeitig vor
dem Spieltermin über das DFBnet Postfach oder per Post beim Zentralen Ansetzer
einzureichen.Die Genehmigung wird durch den Jugendausschuss des KFV Westmecklen-
burg erteilt.Mit einer entsprechenden Bearbeitungszeit ist zu rechnen.
Punkt 4 der RL ist zu beachten.
6. Turniere aller Art ( Feld und Halle )
Diese sind grundsätzlich mit einer Ausschreibung unter Verwendung des vom
Spielausschuß des KFV Westmecklenburg ausgegebenen Formulars mindestens 10 Tage
vor dem Turnier beim Zentralen Jugendansetzer anzumelden.
Die Ausschreibung muß mindestens enthalten:
Ort,Zeit,teilnehmende Vereine,Turnierleiter,Spielmodus,Schiedsrichteranforderung beim
zuständigen SR-Ansetzer,Einhaltung der Ordnung und Sicherheit (§12 SpO ) ist
gewährleistet.
Für jede am Turnier teilnehmende Mannschaft ist ein Spielberichtsbogen/Teilnehmerliste
auszufüllen,die nach Turnierende von der Turnierleitung dem für die ausrichtende
Mannschaft zuständigen Staffelleiter zu übersenden ist. (Turnierunterlagen)
Bei Nichtbeachtung vorbenannter Festlegungen kann ein Strafgeld von bis zu 50,00 €
ausgesprochen werden ( §4Abs. 9e SpO ).
7. Elektronischer Spielbericht
Der elektronische Spielbericht ist für alle Nachwuchsmannschaften verbindlich.Die Vereine
schaffen entsprechend der Ankündigungen die erforderlichen Voraussetzungen.
Vor Saisonbeginn ist durch die Vereine unter Spielberechtigungen eine gleichlautende
Spielerliste festzulegen,aus der sie dann die Aufstellungen zum Spiel erstellen.
Sollen weitere Spieler in der Liste aufgenommen werden,können diese ständig
durch die berechtigten Nutzer hinzugefügt werden.
Spieler ,die den Verein während der Saison verlassen haben,sind durch diesen inaktiv
zu setzen.
Bei Ausfall der elektronischen Voraussetzungen ist ein normaler Spielberichtsbogen
( siehe 7.2. ) mit allen notwendigen Angaben ( incl. der Spielminuten für die Torschützen)
auszufüllen und an den Staffelleiter zu senden.Ein nachträgliches Ausfüllen des
Online-Spielberichtes ist nicht zulässig.Dieser wird dann durch den Staffelleiter ins
DFBnet eingepflegt.Die Meldung des Spielergebnisses im DFBnet,bis spätestens 1 Stunde
nach Spielende,obliegt in diesem Fall weiterhin dem gastgebenden Verein.
7.1. Elektronischer Spielbericht ohne Ausdruck
Erfolgt zum Spiel kein Ausdruck des Spielberichts,ist dem SR rechtzeitig vor
Spielbeginn der Zugang zum freigegebenen Spielbericht zur Prüfung und Kontrolle
zu ermöglichen.
7.2. Spielberichtsbögen ( nur Original )
Die Spielberichtsbögen sind an den zuständigen Staffelleiter innerhalb von 24 Stunden
einzusenden.Dazu ist von der gastgebenden Mannschaft ein Freiumschlag mit der
Anschrift des Staffelleiters und einer Briefmarke ( Deutsche Post ) , jedoch ohne
Vereinsabsender,dem Schiedsrichter zu übergeben.
Der Schiedsrichter versieht diesen mit seinem Absender und ist für die unverzügliche
Absendung ( §4 Abs. 7 SpO und §15 SRO beachten ) verantwortlich.
8. Spielkleidung ( Trikot, Hose, Stutzen )
De Spielkleidung ist vor dem Spieljahr über den Vereinsmeldebogen zu benennen und
wird im Anschriftenverzeichnis dokumentiert.Nur damit sind die Heimspiele
durchzuführen.Der Gastgeber und die Gastmannschaft,die eine andersfarbige
Spielkleidung tragen muss,sind für die Einhaltung dieser Festlegungen voll verantwortlich.
Die Regelungen unter Anschriften sind zu beachten.
Bei gleichfarbiger Spielkleidung wechselt die Gastmannschaft das Trikot.
9.Sportplatz
Es ist der §5 Abs. 6 und 7 SpO zu beachten.Umkleidekabinen müssen gesichert sein und
mit den Sanitäreinrichtungen einer zumutbaren Qualität entsprechen.Für den regelge-
rechten Platzaufbau ist der gastgebene Verein zuständig,auch wenn er nicht Platzeigen-
tümer ist.
Um die Durchführung des Spiels auf einem als Ausweichplatz gemeldetem Kunstrasenplatz
oder einem durch den Schiedsrichter am Tag des Spiels festgelegten Ausweichplatz
( Kunstrasenplatz ) zu gewährleisten,sind die Mannschaften zur Mitführung des dafür
notwendigen Schuhwerks in jedem Fall verpflichtet.
10.Ordnung und Sicherheit
Grundsätzlich gelten die Regelungen zu §12 SpO.
Der gastgebene Verein ist für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im
Zusammenhang mit der Austragung von Fußballspielen auf den von ihm genutzten
Plätzen verantwortlich.
Er hat bei jedem Spiel für die Sicherung der Ersten Hilfe zu sorgen.Zumindest müssen
ein Verbandskasten und eine Krankentrage jederzeit verfügbar sein.
Der gastgebende Verein ist verpflichtet :
a) den ungehinderten Zu- und Abgang der Mannschaften und des SR-Kollektivs zu
sichern
b) Ordner sind in der nach §12 Abs. 4a der SpO vorgeschriebenen Anzahl zu stellen
und müssen durch Ordnerwesten erkennbar sein.Name und Anzahl der Ordner sind
für jedes Spiel in ein Ordnerbuch,das dem Schiedsrichter vor dem Spiel zur Kennt-
nisname vorzulegen und von ihm nach dem Spiel abzuzeichnen ist,einzutragen.
Die Gastmannschaft trägt für die Einhaltung von Sicherheit und Ordnung für ihre
mitgereisten Zuschauer Mitverantwortung.
BeiNichtbeachtung vorbenannter Festlegungen kann ein Strafgeld von bis zu 50,00 €
ausgesprochen ( §4 Abs. 9e SpO ) oder ein Sportgerichtsverfahren beantragt werden.
11.Schlechtwetter
Grundsätzlich ist §5 Abs. 7 SpO zu beachten.
Bei extrem schlechten Witterungsbedingungen ist bis einen Tag vor dem Spieltag durch
den gastgebenden Verein der Zentrale Ansetzer ( Alfred Huschka, im Vertretungsfall
Uwe Kanter ), sowie der Platzeigentümer zu verständigen,um grundsätzlich
24 Stunden vor der Anstoßzeit eine Entscheidung zur Spieldurchführung herbeizuführen.
§5 Abs. 7b SpO (Ausweichplatz) ist unbedingt zu beachten.
Der Zentrale Ansetzer informiert bei einer Spielabsage sofort die Gastmannschaft,
den SR-Ansetzer und den Staffelleiter.Erfolgt diese Maßnahme nicht,kann nur
durch den angesetzten Schiedsrichter am Spieltag eine Entscheidung getroffen werden
(§5 Abs. 7a SpO ).Dazu muss der Schiedsrichter so rechtzeitig von der Heimmannschaft
angefordert werden,dass die Gastmannschaft noch vor der Abreise informiert werden
kann.
Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme ( Abreisezeit und Telefonverbindung absprechen )
mit der Gastmannschaft ist erforderlich.Die Fahrkosten und Telefongebühren trägt
der platzbauende Verein.
Bei einer Spielabsage durch den Schiedsrichter ist der Zentrale Ansetzer und der
Staffelleiter durch den gastgebenden Verein in Kenntnis zu setzen ( wer hat abgesetzt ).
Punkt 13 dieser Richtlinie ist zu beachten.
12.Spielausfälle
Alle Spielausfälle werden kurzfristig zum nächstfolgenden Nachholspieltermin laut
Rahmenterminplan angesetzt.
Eine Meldung in das DFBnet ist vorzunehmen.
13.Schiedsrichter
Die Kreisspielklassen werden wie folgt angesetzt :
Pflichtspiele,Freundschaftsspiele,Turniere Feld/Halle der Kreisspielklassen,falls sie
gastgebende Mannschaft sind,durch den SR-Ansetzer des KFV Westmecklenburg.
Es ist den Schiedsrichtern und den Vereinen untersagt,eine Spielleitung ohne Hinzuziehung
des zuständigen SR-Ansetzers zu vereinbaren (Ausnahme: Nichtantreten des angesetzten
Schiedsrichters ).
14.Hallenmeisterschaften
Diese werden für alle Alterskkassen in Abhängigkeit von den Terminen für eine
Hallennutzung durchgeführt und sind für alle Vereine Pflicht.
Dazu ergehen gesonderte Ausschreibungen.
15.Ergebnismeldung
Bei Verwendung des elektronischen Spielberichts erfolgt die Ergebnismeldung
automatisch.
Bei Ausfall des elektronischen Spielberichts sind die Vereine verpflichtet,eine
Ergebnismeldung für Pflicht- und Freundschaftsspiele vorzunehmen.
Diese hat bis spätestens eine Stunde nach Spielende am Spieltag
über das DFBnet:www.dfbnet.org oder App ( DFBnet 1:0 )
durch den platzbauenden Verein zu erfolgen.Hierzu ist es erforderlich ,in der Geschäfts-
stelle des LFV M-V eine Benutzerkennung für den Verein zu beantragen.Mit Übergabe
dieser erhält der Verein eine Anleitung zur Verfahrensweise.
Bei Störungen des DFBnet ist unbedingt der jeweilige Staffelleiter zu informieren.
Bei Nichtbeachtung vorbenannter Festlegungen wird ein Strafgeld in Höhe von 15,00 €
pro Meldepflicht im Nachwuchsbereich ausgesprochen.
16.Freier Eintritt
Freier Eintritt ist Personen,welche sich durch Ausweise des DFB,des NOFV oder des
LFV M.-V. bzw.durch gültigen Schiedsrichterausweis (Spieljahresverwerk ) legitimieren
können,zu gewähren.Dieses gilt für Feld- und Hallenspiele.
17.Finanzen
Für alle Zahlungsbeträge werden durch den KFV Westmecklenburg Rechnungen
bzw. Gebührenbescheide zugesandt.
Die finanziellen Beträge/Gebühren sind dann termingerecht nur auf das Konto des
KFV Westmecklenburg bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
IBAN : DE59 140520001728909933 , BIC : NOLADE21LWL einzuzahlen.
18.Automatische Sperren
Die gelben Karten und gelb/gelb-roten Karten sind in §32 Abs. 1-3 der
Rechts- und Verfahrensordnung des LFV M.-V. geregelt.
19.Feldverweise oder Vorkommnisse
Die diesbezüglichen Verfahren sind in §24 der Rechts- und Verfahrensordnung des
LFV M.-V. und in § 17 der Jugendordnung geregelt.
Sobald der Schiedsrichter auf dem Spielberichtsbogen einen Feldverweis oder
ein besonderes Vorkommnis eingetragen und der betreffende Verein diese Eintragung
mit der Unterschrift/Kennung auf dem Spielberichtsbogen zur Kenntnis genommen hat
( §4 Abs. 7 SpO ),kann dieser Verein innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche
Stellungnahme zu dem Vorgang an den zuständigen Staffelleiter senden.
Andernfalls ergeht die Entscheidung ohne Stellungnahme des betroffenen Vereins.
20.Veranstaltungen des KFV Westmecklenburg
Die Teilnahme an den Spieljahreseröffnungen und den anderen Einladungen des
KFV Westmecklenburg sind für die eingeladenen Vereine und Schiedsrichter Pflicht.
In begründeten Ausnahmefällen ist der Einladende unverzüglich zu informieren.
21.Ersatzspielerbänke und Coaching-Zone
Diese sind gemeinsam an einer Seitenlinie (Wechselseite ) aufzustellen bzw.
einzurichten.
Dort dürfen sich nur die Auswechselspieler und Teamoffiziellen ( Trainer,Betreuer,
Funktionäre und das medizinische Personal ) der am Spiel beteiligten Vereine,maximal
15 Personen befinden ( 7 Auswechselspieler und 8 Teamoffizielle,§23 DFB-Durchführungs-
bestimmungen zur DFB-SpO ).Dieser Personenkreis,der sich jederzeit korrekt verhalten
muss,ist durch gleichlautende Eintragungen im elektronischen Spielbericht festgelegt.
Die Coaching-Zone erstreckt sich einen Meter auf jeder Seite über die Breite der
Ersatzspielerbank hinaus und bis einen Meter an die Seitenlinie heran.Sie ist mit
Begrenzungslinien oder anderen Markierungen ( z.B. Kegeln ) zu kennzeichnen und darf
grundsätzlich während des Spiels nicht von den o.g. Personen verlassen werden.
Begibt sich ein Teamoffizieller zu den sich aufwärmenden Wechselspielern ist er
durch ein gleichfarbiges Leibchen/Überziehhemd zu kennzeichnen.
Teamoffizielle dürfen die Coaching-Zone nur verlassen und das Spielfeld betreten
( max. zwei Personen jeder Mannschaft ),wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen
und die Erlaubnis hierzu erteilt hat.
Nur aus der Coaching-Zone heraus kann zu jedem Zeitpunkt des Spiels ausschließlich
eine der berechtigten Personen taktische Anweisungen erteilen.Anschließend hat die
Person jeweils wieder ihren Platz einzunehmen.Vom Schiedsrichter des Feldes verwiesenen
Spielern/Personen ist der Aufenthalt in der Coaching-Zone untersagt.Die am Spiel
beteiligten Vereine und die sie betreffenden Mitglieder haften für deren Fehlverhalten
sportstrafrechtlich.
22.Getränkeausschank
Die am Spiel beteiligten Vereine sind verpflichtet,den Ausschank bzw. Verkauf von
alkoholischen oder anderen Getränken in Gläsern,Flaschen oder Dosen nicht
zuzulassen und das Mitbringen derartiger Getränke durch die Zuschauer zu verhindern.
Vom Verkauf alkoholischer Getränke ( Alkoholgehalt über 5 0/00 ) ist vor und während
des Spiels Abstand zu nehmen.
23.Schriftverkehr
Veröffentlichungen und Bekanntmachungen des KFV Westmecklenburg und seiner
Organe erfolgen im Internetportal ( www.kfv-westmecklenburg.de ).Sie treten mit
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Internetportal in Kraft,sofern kein ander-
weitiger Wirksamkeitszeitpunkt getroffen wurde.
Die Übermittlung von Schriftverkehr erfolgt auf elektronischem Weg ( E-Postfächer ).
Die Vereine sind verpflichtet ,sich vom Inhalt der Veröffentlichungen,Bekanntma-
chungen und des Schriftverkehrs Kenntnis zu verschaffen.
24.Einsatz von A-Junioren in Männermannschaften
Dieser wird in der Jugendordnung §10 sowie in den dazu erlassenen Durchführungs-
bestimmungen geregelt.Aktuelle Informationen müssen aus der Homepage des
LFV M.-V. entnommen werden.
25.Pokalspiele
Die Pokalspiele werden für die B- und C-Junioren auf Großfeld ausgetragen.
Daneben gibt es Pokalspiele der C-Junioren und D-Junioren auf Kleinfeld.Alle
Pokalspiele werden mit Schiedsrichtern des KFV Westmecklenburg besetzt.
Spielzeit B-Junioren 2 x 40 Minuten
Spielzeit C-Junioren 2 x 35 Minuten
Spielzeit C-Junioren Kleinfeld 2 x 35 Minuten
Spielzeit D-Junioren Kleinfeld 2 x 30 Minuten
Die Pokalspiele werden ausgelost und in einem Spiel entschieden.Dabei geht es in den
Spielen bis zur Entscheidung ( Verlängerung,Elf- oder Neunmeterschießen ).
Verlängerung B-Junioren 2 x 10 Minuten
Verlängerung C-Junioren 2 x 5 Minuten
Verlängerung D-Junioren 2 x 5 Minuten
26.Pokalendspiele
Es können sich Vereine des KFV Westmecklenburg bis einschließlich 30.09.2017
für die Austragung der Pokalendspiele im Nachwuchsbereich des laufenden Spieljahres
2017/2018 beim Jugendobmann bewerben.
Diese Bewerbungen werden im Jugendausschuß geprüft und nach Besichtigung der
Platzanlagen im Vorstand entschieden.
Für den KFV Westmecklenburg sollen dabei keine Kosten für Platzmiete und
Ordnerdienst entstehen.
Die Zuschauereinnahmen und die Einnahmen aus dem Verkauf verbleiben beim
gastgebenden Verein zur Abdeckung der Unkosten.
27.Meisterschaft B-Junioren
Die B-Junioren spielen ihre Meisterschaft in einer Oberliga auf Großfeld aus.
Spielzeit 2 x 40 Minuten
C-Junioren
Die C-Junioren spielen in einer Oberliga auf Großfeld ihren Meister aus.
Spielzeit 2 x 35 Minuten
Die Kreisliga C-Junioren spielt auf Kleinfeld.
Spielzeit 2 x 35 Minuten.
Die Spielfeldgröße entspricht die Hälfte eines Großspielfeldes.
Die Tore haben die Maße 5x2 Meter.
1 Torwart und 6 Feldspieler sind zulässig.
In einem Spiel dürfen 4 Spieler ausgewechselt werden.
Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden.
D-Junioren
Die D-Junioren spielen in einer Oberliga auf Kleinfeld ihren Meister aus.
Spielzeit 2 x 30 Minuten
Die Spielfeldgröße entspricht die Hälfte eines Großspielfeldes.
Die Tore haben die Maße 5x2 Meter.
1 Torwart und 7 Feldspieler sind zulässig.
In einem Spiel dürfen 4 Spieler ausgewechselt werden.
Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden.
Die Kreisliga der D-Junioren spielt auf Kleinfeld und spielt den Staffelsieger aus.
Spielzeit 2x30 Minuten
Die Spielfeldgröße entspricht die Hälfte eines Großspielfeldes.
Die Tore haben die Maße 5x2 Meter.
1 Torwart und 7 Feldspieler sind zulässig.
In einem Spiel dürfen 4 Spieler ausgewechselt werden.
Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden.
E-Junioren
Die E-Junioren spielen in einer Oberliga auf verkleinertem Kleinfeld ihren Meister
aus.
Spielzeit 2 x 25 Minuten
Die Spielfeldgröße beträgt ca. 35x55 Meter.
Die Tore haben die Maße 5x2 Meter.
1 Torwart und 6 Feldspieler sind zulässig.
In einem Spiel dürfen 5 Spieler ausgewechselt werden.Eine Mannschaft besteht maximal
aus 12 Spielern.
Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden.
Bei den E-Junioren wird weiterhin in zwei Kreisligen,Ost und West,auf verkleinertem
Kleinfeld gespielt.
Diese beiden Staffeln spielen jeweils ihren Staffelsieger aus.
Spielzeit 2 x 25 Minuten
Die Spielfeldgröße beträgt ca. 35x55 Meter.
1 Torwart und 6 Feldspieler sind zulässig.
In einem Spiel dürfen 5 Spieler ausgewechselt werden.Eine Mannschaft besteht maximal
aus 12 Spielern.
Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden.
F-Junioren
Die F-Junioren spielen in einer Oberliga auf verkleinertem Kleinfeld ihren Meister
aus.
Spielzeit 2 x 20 Minuten
Die Spielfeldgröße beträgt ca. 35x55 Meter.
1 Torwart und 6 Feldspieler sind zulässig.
In einem Spiel dürfen 5 Spieler ausgewechselt werden.Eine Mannschaft besteht maximal
aus 12 Spielern.
Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden.
Bei den F-Junioren wird weiterhin in zwei Kreisligen,Ost und West,auf verkleinertem
Kleinfeld gespielt.
Diese beiden Staffeln spielen jeweils ihren Staffelsieger aus.
Spielzeit 2 x 20 Minuten
Die Spielfeldgröße beträgt ca. 35x55 Meter.
1 Torwart und 6 Feldspieler sind zulässig.diese
In einem Spiel dürfen 5 Spieler ausgewechselt werden.Eine Mannschaft besteht maximal
aus 12 Spielern.
Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden.
28.Stichtage für das Spieljahr 2017/2018
A-Junioren 01.01.1999 – 31.12.2000
B-Junioren 01.01.2001 – 31.12.2002
C-Junioren 01.01.2003 – 31.12.2004
D-Junioren 01.01.2005 – 31.12.2006
E-Junioren 01.01.2007 – 31.12.2008
F-Junioren 01.01.2009 – 31.12.2010
G-Junioren 01.01.2011 und jünger
29.Auf- und Abstiegsregelung
Der Spielbetrieb der Oberligen im Bereich der F-,E-und D-Junioren des Spieljahres
2017/2018 soll mit 12 Mannschaften gespielt werden.
D-Junioren
Die beiden letzten Mannschaften der Oberliga steigen in die Kreisliga ab.
Plätze 1 und 2 der Kreisliga steigen in die Oberliga auf.
Verzichtet einer der beiden ersten Plätze der Kreisliga auf ihr Aufstiegsrecht,dann ist
der 3.Platzierte der Staffel aufstiegsberechtigt.
E-Junioren
Die beiden letzten Mannschaften der Oberliga steigen in die Kreisliga ab.
Staffelsieger Kreisliga Ost und Staffelsieger Kreisliga West steigen in die Oberliga auf.
Verzichtet einer der beiden Staffelsieger auf sein Aufstiegsrecht,dann ist jeweils der
2. bzw. 3. Platzierte der jeweiligen Staffel aufstiegsberechtigt.
F-Junioren
Es gibt keinen Absteiger aus der Oberliga.
Staffelsieger Kreisliga Ost und Staffelsieger Kreisliga West und die beiden zweitplatzierten
aus beiden Staffeln steigen in die Oberliga auf.
Verzichtet einer der beiden Staffelsieger bzw. der zweitplatzierten dann haben
die Mannschaften beider Staffeln bis Platz 3 das Aufstiegsrecht.
C-Junioren
Der Meister aus der Oberliga steigt auf in die Landesliga.
Verzichtet der Meister auf sein aufstiegsrecht,dann haben die Platze 2 bzw.Platz 3
die Möglichkeit aufzusteigen.
B-Junioren
Der Meister aus der Oberliga steigt auf in die Landesliga.
Verzichtet der Meister auf sein aufstiegsrecht,dann haben die Plätze 2 bzw. Platz 3
die Möglichkeit aufzusteigen.
Falls Mannschaften im kommenden Spieljahr nicht am Spielbetrieb teilnehmen wollen
geben ihre Absicht bitte bis zum 15.06.2018 unter Angabe der Gründe schriftlich an den
Jugendobmann des KFV Westmecklenburg bekannt.Der frei werdende Platz wird von
einem bisherigen Absteiger eingenommen.Erfolgt der Rückzug nach dem 15.06.2018
wird ein Verfahren durchgeführt ( § 9 Ziffer 7 SpO ).
Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs der zurückgezogenen Mannschaft ist nur in
der untersten Spielklasse des KFV Westmecklenburg möglich.
Mannschaften auf den Abstiegsplätzen der Oberligen können bis zum 15.06.2018 einen
möglichen Verbleib in der jeweiligen Oberliga beim Jugendobmann beantragen.
Falls Mannschaften als Meister,Staffelsieger oder aufstiegsberechtigte Plätze bis Platz 3
der jeweiligen Staffeln nicht aufsteigen wollen,so ist diese Absicht als Verzichtserklärung
bis zum 01.06.2018 unter Angabe der Gründe schriftlich beim Jugendobmann des
KFV Westmecklenburg bekanntzugeben.
Beim Eintreten von Ereignissen,die von den Organen des KFV Westmecklenburg
nicht zu beeinflussen sind und bei der Festlegung der Auf-und Abstiegsregelung
nicht berücksichtigt werden konnte,ist der Vorstand berechtigt,Sonderregelungen zu
treffen.
30.Ballgrößen
Bei Spielen auf dem Kleinfeld wird bei den G- bis D-Junioren mit folgenden Ballgrößen
gespielt :
G-Junioren/innen Größe 3 (290g) / Größe 4 (290g)
F-Junioren/innen Größe 4 (290g) / Größe 5 (290g)
E-Junioren/innen Größe 4 (290g) / Größe 5 (290g)
D-Junioren/innen Größe 5 (350g)
Ab C-Junioren Größe 5 (mindestens 450g)
31.Sonderregelung Norweger-Modell
Vereine: Diese Vereine besitzen kein Aufstiegsrecht in die nächsthöhere Spielklasse.
Spielstärke: 8 : 1
Spielzeit: normale Spielzeit – für die Altersklassen
Spielfeld: Großfeld
Wechselspieler: Mannschaft mit Norweger Modell – 2 Auswechselspieler
Gegner bis 5 Auswechselspieler
Da es sich beim Norweger - Modell um einen Sonderspielbetrieb handelt,wurden die
Auswechselkontigente so festgelegt.Den Vereinen wird empfohlen,die Entscheidung
unter diesen Umständen ggf. zu überdenken.Bis zum Punktspielstart ist durch
schriftlichen Antrag an den Zentralen Jugendansetzer eine Korrektur möglich.
Alle Gegner haben sich am jeweiligen Spieltag dieser Spielstärke von 8 : 1 anzupassen
und können bis zu 5 Spieler auswechseln.Der Verein im Norweger – Modell darf
nur 2 x wechseln.
In der Winterpause können sich die Vereine für die II.Halbserie auf die normale
Spielgröße mit 11 Spielern schriftlich an- bzw. ummelden.Innerhalb einer Halbserie
geht dies nicht.
Wenn dies beim Zentralen Jugendansetzer schriftlich beantragt wird,gelten für
diese Mannschaften und deren Gegner ab 2018 wieder die normalen Regeln,
maximal 4 Wechselspieler.